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Teil 3 - Schlussvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin (WerkstoffPrAusbV)
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2013 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin vom 29.
Mai 1996 (BGBl.
I S. 773) außer Kraft.