Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Teil 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 44 Übergangsbestimmung
§ 45 Inkrafttreten
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
(Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - VSVgV)
§ 45 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.