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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anzuwendende Vorschriften für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
§ 3 Schätzung des Auftragswertes
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Dienstleistungsaufträge
§ 6 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 7 Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen durch Unternehmen
§ 8 Versorgungssicherheit
§ 9 Unteraufträge
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
(Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - VSVgV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des
§ 104 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
, die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterfallen und durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 und Sektorenauftraggeber im Sinne des
§ 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vergeben werden.