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Teil 3 - Übergangsvorschriften
§ 48 Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
Versorgungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Versorgungsausgleich - VersAusglG)
§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
Ist bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §
§ 20
bis
26
ein bereits erfolgter Teilausgleich anzurechnen, so ist dessen Wert mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu bestimmen.