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Teil 3 - Übergangsvorschriften
§ 48 Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
Versorgungsausgleichsgesetz
(Gesetz über den Versorgungsausgleich - VersAusglG)
§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
Für Verfahren nach den §
§ 4
bis
10
des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1.
September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden.