Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:

1. für die Schiffe: Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl;

2. für die Fahrten: Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg;

3. für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten:

    a) Ein- und Ausladehafen,

    b) Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart,

    c) Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten;

4. für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen: Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.