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Dritter Abschnitt - Verwaltungsverfahren
§ 16 Interessenausgleich
§ 17 Vorsorge
§ 18 Zustellungen
§ 19 Ausführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke
§ 20 Ausführung des Gesetzes für die Zwecke nach § 9 Abs. 2
§ 21 Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
§ 22 Rechtsmittelbeschränkung
Verkehrssicherstellungsgesetz
(Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs - VerkSiG)
§ 20 Ausführung des Gesetzes für die Zwecke nach § 9 Abs. 2
Die Ausführung dieses Gesetzes für die in
§ 9 Abs. 2
genannten Zwecke obliegt hinsichtlich der Eisenbahnen des Bundes dem Bund, im übrigen den Ländern als eigene Angelegenheit.