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Unterabschnitt 2 - Verwandte Schutzrechte
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
§ 125 Schutz des ausübenden Künstlers
§ 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
§ 127 Schutz des Sendeunternehmens
§ 127a Schutz des Datenbankherstellers
§ 128 Schutz des Filmherstellers
Urheberrechtsgesetz
(Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - UrhG)
§ 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (
§ 70
) und den Schutz von Lichtbildern (
§ 72
) sind die §
§ 120
bis
123
sinngemäß anzuwenden.