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Erster Unterabschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
§ 39 Ausschluß der Verschmelzung
§ 40 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 41 Verschmelzungsbericht
§ 42 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 43 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 44 Prüfung der Verschmelzung
§ 45 Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 41 Verschmelzungsbericht
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.