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Teil 5 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
§ 22 Ausbildungsberufsbild
§ 23 Ausbildungsrahmenplan
§ 24 Ausbildungsplan
§ 25 Berichtsheft
§ 26 Zwischenprüfung
§ 27 Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwAusbV)
§ 24 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.