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Abschnitt III - Passiven
§ 14 Unklagbare und einredebehaftete Verbindlichkeiten
§ 15 Überverzinsliche Verbindlichkeiten
§ 16 Ausstehende Kapitaleinlagen
§ 17 Rückstellungen
§ 18 Pensionsrückstellungen
§ 19 Rückstellungen für Verpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 20 Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten
Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens (UmstGeldInstV)
§ 20 Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten
Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverbindlichkeiten dürfen erst berücksichtigt werden, wenn ihr Umfang durch Entscheidung oder Vergleich festgestellt ist.