Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Fünfter Abschnitt - Schlußbestimmungen
§ 13
§ 14
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (UhAnerkÜbkAG)
§ 14
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Haager Übereinkommen vom 15.
April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern in Kraft.