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Fünfter Abschnitt - Schlußbestimmungen
§ 13
§ 14
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (UhAnerkÜbkAG)
§ 13
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des
§ 13 Abs. 1
des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4.
Januar 1952 (Bundesgesetzbl.
I S. 1) auch im Land Berlin.