1. alle gemäß dem angewendeten Berechnungsverfahren zu überwachenden Parameter und erforderlichen Informationen,
2. Vorgaben zur Erfassung und Archivierung aller Daten, die zur Abschätzung oder Messung sämtlicher Treibhausgasemissionen benötigt werden, die während des Überwachungszeitraums innerhalb der Projektgrenze entstehen,
3. Vorgaben zur Erfassung und Archivierung aller Daten, die zur Bestimmung der Referenzfallemissionen während des Überwachungszeitraums innerhalb der Projektgrenze benötigt werden,
4. die Feststellung möglicher Quellen von erhöhten Treibhausgasemissionen außerhalb der Projektgrenze, die nach vernünftigem Ermessen der Projekttätigkeit zuzurechnen sind, sowie Vorgaben zur Erfassung und Archivierung von Daten über diese Treibhausgasemissionen,
5. die betrieblichen Strukturen, die zur Umsetzung des Überwachungsplans einzuführen sind,
6. Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Überwachung und
7. die Dokumentation aller Berechnungsschritte.