Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 2 - Aufgaben
§ 37 Allgemeine Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen
§ 38 Spezifische Aufgaben der Validierungsstellen
§ 39 Spezifische Aufgaben der Verifizierungsstellen
§ 40 Validierungsbericht
§ 41 Verifizierungsbericht
§ 42 Verifizierungszeitraum
§ 43 Veröffentlichung des Verifizierungsberichtes
Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung
(Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote - UERV)
§ 42 Verifizierungszeitraum
Der Verifizierungszeitraum ist der Zeitraum, den der Verifizierungsbericht umfasst.
Er hat den gesamten Überwachungszeitraum zu umfassen, auf den sich der Überwachungsbericht bezieht.