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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§ 1a Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.