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Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Zuständigkeiten
§ 20 Überwachung
§ 21 Prüfstellen
§ 22 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von Bundesbehörden
§ 23 Elektronische Kommunikation
§ 24 Einheitliche Anlage
§ 25 Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers
§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
§ 27 Befreiung für Kleinemittenten
§ 28 Verordnungsermächtigungen
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
(Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen - TEHG)
§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach
§ 29 Satz 1
oder
§ 31 Absatz 2 Satz 1
haben keine aufschiebende Wirkung.