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Erster Abschnitt - Aufstellung des Haushaltsplans
§ 1 Veranschlagung und Gliederung
§ 2 Abgrenzung nach Haushaltsjahren
§ 3 Grundsatz der Gesamtdeckung
§ 4 Vorbemerkung, Übersichten zum Haushaltsplan
§ 5 Bruttoveranschlagung, Vollständigkeit
§ 6 Verpflichtungsermächtigungen
§ 7 Erläuterungen
§ 8 Übertragbarkeit
§ 9 Deckungsfähigkeit
§ 10 Sperrvermerk
§ 11 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 12 Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
§ 8 Übertragbarkeit
Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar.
Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.