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Erster Abschnitt - Aufstellung des Haushaltsplans
§ 1 Veranschlagung und Gliederung
§ 2 Abgrenzung nach Haushaltsjahren
§ 3 Grundsatz der Gesamtdeckung
§ 4 Vorbemerkung, Übersichten zum Haushaltsplan
§ 5 Bruttoveranschlagung, Vollständigkeit
§ 6 Verpflichtungsermächtigungen
§ 7 Erläuterungen
§ 8 Übertragbarkeit
§ 9 Deckungsfähigkeit
§ 10 Sperrvermerk
§ 11 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 12 Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
§ 2 Abgrenzung nach Haushaltsjahren
Die Einnahmen und Ausgaben sind für das Haushaltsjahr zu veranschlagen, für das sie nach den für die einzelnen Versicherungsträger jeweils geltenden Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen zu buchen sind.