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Zehnter Titel - Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
§ 76 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 77 Arznei-, Verband- und Heilmittel
§ 78 Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
§ 79 Geburtsanzeige
§ 80 Mütter mit Kindern
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)
§ 79 Geburtsanzeige
In der Anzeige der Geburt an das Standesamt dürfen die Anstalt als Geburtsstätte des Kindes, das Verhältnis des Anzeigenden zur Anstalt und die Gefangenschaft der Mutter nicht vermerkt sein.