Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Neunter Titel - Soziale Hilfe
§ 71 Grundsatz
§ 72 Hilfe bei der Aufnahme
§ 73 Hilfe während des Vollzuges
§ 74 Hilfe zur Entlassung
§ 75 Entlassungsbeihilfe
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)
§ 73 Hilfe während des Vollzuges
Der Gefangene wird in dem Bemühen unterstützt, seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, namentlich sein Wahlrecht auszuüben sowie für Unterhaltsberechtigte zu sorgen und einen durch seine Straftat verursachten Schaden zu regeln.