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Dritter Titel - Innerer Aufbau der Justizvollzugsanstalten
§ 154 Zusammenarbeit
§ 155 Vollzugsbedienstete
§ 156 Anstaltsleitung
§ 157 Seelsorge
§ 158 Ärztliche Versorgung
§ 159 Konferenzen
§ 160 Gefangenenmitverantwortung
§ 161 Hausordnung
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)
§ 159 Konferenzen
Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Behandlung maßgeblich Beteiligten durch.