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Erster Titel - Sicherungsverwahrung
§ 129 Ziel der Unterbringung
§ 130 Anwendung anderer Vorschriften
§ 131 Ausstattung
§ 132 Kleidung
§ 133 Selbstbeschäftigung. Taschengeld
§ 134 Entlassungsvorbereitung
§ 135 Sicherungsverwahrung in Frauenanstalten
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)
§ 135 Sicherungsverwahrung in Frauenanstalten
Die Sicherungsverwahrung einer Frau kann auch in einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Frauenanstalt durchgeführt werden, wenn diese Anstalt für die Sicherungsverwahrung eingerichtet ist.