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Erster Titel - Sicherungsverwahrung
§ 129 Ziel der Unterbringung
§ 130 Anwendung anderer Vorschriften
§ 131 Ausstattung
§ 132 Kleidung
§ 133 Selbstbeschäftigung. Taschengeld
§ 134 Entlassungsvorbereitung
§ 135 Sicherungsverwahrung in Frauenanstalten
Strafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - StVollzG)
§ 130 Anwendung anderer Vorschriften
Für die Sicherungsverwahrung gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§
§ 3
bis
119
,
120
bis
126
sowie
179
bis
187
) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.