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Zweiter Unterabschnitt - Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
§ 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
§ 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
§ 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
§ 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
§ 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
§ 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
§ 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
§ 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
§ 28 (weggefallen)
§ 29 Zweckbindung
§ 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
§ 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden
Stasi-Unterlagen-Gesetz
(Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - StUG)
§ 28 (weggefallen)