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Dritter Abschnitt - Durchführung der Prüfung
§ 10 Prüfungstermine
§ 11 Prüfungsgegenstand
§ 12 Gliederung der Prüfung
§ 13 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 14 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 15 Nichtöffentlichkeit
§ 16 Ausweispflicht und Belehrung
§ 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 18 Rücktritt und Nichtteilnahme
Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung
(Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen - StrabBlPV)
§ 11 Prüfungsgegenstand
In der Prüfung hat der Kandidat seine fachliche Befähigung zum Betriebsleiter nachzuweisen.