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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 3 Auslagen
§ 4 Vereinbarung der Vergütung
§ 5 Mehrere Steuerberater
§ 6 Mehrere Auftraggeber
§ 7 Fälligkeit
§ 8 Vorschuß
§ 9 Berechnung
Steuerberatervergütungsverordnung
(Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBVV)
§ 8 Vorschuß
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.