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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 3 Auslagen
§ 4 Vereinbarung der Vergütung
§ 5 Mehrere Steuerberater
§ 6 Mehrere Auftraggeber
§ 7 Fälligkeit
§ 8 Vorschuß
§ 9 Berechnung
Steuerberatervergütungsverordnung
(Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBVV)
§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.