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5. - Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 134 Voraussetzung des Verbots
§ 135 Mündliche Verhandlung
§ 136 Abstimmung über das Verbot
§ 137 Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung
§ 138 Zustellung des Beschlusses
§ 139 Wirkungen des Verbots
§ 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 141 Beschwerde
§ 142 Außerkrafttreten des Verbots
§ 143 Aufhebung des Verbots
§ 144 Mitteilung des Verbots
§ 145 Bestellung eines Vertreters
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 138 Zustellung des Beschlusses
Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen.
Er ist dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zuzustellen.