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Teil 6 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 51 Personalvertretung
§ 52 Mitwirkung im Hochschulbereich
§ 53 Übergangsregelung
§ 54
§ 55
Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten - StBAPO)
§ 53 Übergangsregelung
Die Ausbildung und Einführung von Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes, die vor dem 1.
Juli 2012 begonnen haben, richten sich nach den bisherigen Vorschriften.