1. Entlastung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen,
2. Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags,
3. Inanspruchnahme von
a) Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 64b,
b) Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 64e,
c) anderen Leistungen nach § 64f,
d) Leistungen zur teilstationären Pflege im Sinne des § 64g,
4. Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Sinne des § 45a des Elften Buches.