1. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung nach § 5,
2. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der Personenhaftungsbescheinigung nach Artikel 3 in Verbindung mit Anhang I Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009,
3. die gebührenpflichtigen Tatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf Grund dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung nach diesem Absatz, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung.