Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig: 1. Verkehrsinformationen,
2. Verkehrsunterstützungen,
3. Verkehrsregelungen und
4. Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.