Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig:

1. Verkehrsinformationen,

2. Verkehrsunterstützungen,

3. Verkehrsregelungen und

4. Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.