1. für Fahrzeuge auf der Fahrtstrecke von und nach der Umschlagstelle im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau,
2. für Fahrgastschiffe auf der Fahrtstrecke von und zur Anlegestelle in Kiel-Holtenau,
3. für Sportfahrzeuge auf den Fahrtstrecken von und nach den zugelassenen Liegestellen sowie
4. für Fahrzeuge der Strom- und Schiffahrtspolizei, Lotsenversetzfahrzeuge und zugelassene Schlepper.