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1. - Öffentliche Bekanntmachung
§ 5
Schweinepest-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest - SchwPestV 1988)
§ 5
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.