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Abschnitt 2 - Besondere Bestimmungen für Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sowie andere Gemeinschaften
§ 29 Begriffsbestimmung
§ 30 Kündigung des Zwischenpachtvertrages
§ 31 Kündigung durch den Zwischenpächter
§ 32 Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
§ 33 Andere Gemeinschaften
Schuldrechtsanpassungsgesetz
(Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet - SchuldRAnpG)
§ 33 Andere Gemeinschaften
Auf Rechtsverhältnisse in Garagen-, Bootsschuppen- und vergleichbaren Gemeinschaften sind die Bestimmungen der §
§ 29
bis
32
entsprechend anzuwenden.