1. der Name, die Nummer oder das sonstige Merkzeichen des Schiffs;
2. die Gattung und der Hauptbaustoff;
3. der Heimatort;
4. der Bauort, die Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut worden ist, und das Jahr des Stapellaufs, es sei denn, daß dies nur mit besonderen Schwierigkeiten zu ermitteln ist;
5. bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, die größte Tragfähigkeit, bei anderen Schiffen die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung sowie bei Schiffen mit eigener Triebkraft außerdem die Maschinenleistung;
6. der Eigentümer, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile;
7. der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.