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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Schweinehaltungshygieneverordnung
(Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen - SchHaltHygV)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.