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Kapitel 4 - Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
§ 53 Grundsatz
§ 54 Wählergruppen
§ 55 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 56 Personalangelegenheiten
§ 57 Dienstbetrieb
§ 58 Versammlungen der Vertrauenspersonen
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
§ 57 Dienstbetrieb
Eine Beteiligung nach
§ 25 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1
unterbleibt bei Anordnungen, durch die Einsätze in Ausführung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geregelt werden.