Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 4 - Folgen des Ankaufs
§ 75 Gefahr, Lasten
§ 76 Gewährleistung
§ 77 Kosten
§ 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
(Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet - SachenRBerG)
§ 77 Kosten
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind zwischen den Vertragsparteien zu teilen.