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Unterabschnitt 4 - Folgen des Ankaufs
§ 75 Gefahr, Lasten
§ 76 Gewährleistung
§ 77 Kosten
§ 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
(Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet - SachenRBerG)
§ 76 Gewährleistung
Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel des Grundstücks.