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Abschnitt 5 - Schlussvorschriften
§ 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
§ 61b Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 62 Übergangsvorschrift
§ 62a
§ 63
Saatgutverkehrsgesetz *) (SaatG)
§ 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Rechtsverordnungen nach den Abschnitten 1 und 2 können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über den Verkehr mit Saatgut oder Vermehrungsmaterial erlassen werden.