1. beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens,
2. Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten,
3. Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung,
4. Zuschlags für Untertagetätigkeiten und
5. Monatsbetrags der Zusatzrenten
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.