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Teil 2 - Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
§ 9 Führung des Gesamtverzeichnisses
§ 10 Inhalt des Gesamtverzeichnisses
§ 11 Eintragungen in das Gesamtverzeichnis
§ 12 Berichtigung des Gesamtverzeichnisses
§ 13 Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis
§ 14 Suchfunktion
§ 15 Datensicherheit und Einsehbarkeit
Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
(Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer - RAVPV)
§ 9 Führung des Gesamtverzeichnisses
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern eingetragenen Personen.
Es trägt die Bezeichnung „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“.