1. die in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern enthaltenen Angaben,
2. die Angabe der Kammer, der sie angehören,
3. die von der Bundesrechtsanwaltskammer zusätzlich eingetragenen Angaben und
4. die Sprachkenntnisse und die Tätigkeitsschwerpunkte, die die eingetragenen Personen selbst eingetragen haben.