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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Regulierung
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Begriffsbestimmungen
Postgesetz (PostG)
§ 3 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.