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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Regulierung
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Begriffsbestimmungen
Postgesetz (PostG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.