Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
1. - Die Versicherungsleistungen
§ 23 Voraussetzungen des Rentenanspruchs
§ 24 Höhe der Alters- und Erwerbsminderungsrente des Versicherten
§ 25 Laufzeit der Alters- und Erwerbsminderungsrente des Versicherten
§ 26 Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente
§ 27 Sonstige Vorschriften
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) (PKDBSa)
§ 26 Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente
Für Höhe und Laufzeit der Hinterbliebenenrente gelten
§ 19
und
§ 20
entsprechend.