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Abschnitt 8 - Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift
§ 34 Verordnungsermächtigung
§ 35 Übergangsvorschrift
Personalausweisgesetz
(Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - PAuswG)
§ 35 Übergangsvorschrift
Abweichend von
§ 7 Abs. 2
,
§ 8 Abs. 2
,
§ 10 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2
,
§ 23 Abs. 4 Satz 2
sowie
§ 31 Abs. 2
ist bis zum 31.
Dezember 2012 für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland die Personalausweisbehörde nach
§ 7 Abs. 1
zuständig, in deren Bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält.