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Erster Unterabschnitt - Vorstand
§ 58 Zusammensetzung des Vorstands
§ 59 Voraussetzungen der Wählbarkeit
§ 60 Ausschluss von der Wählbarkeit
§ 61 Recht zur Ablehnung der Wahl
§ 62 Wahlperiode
§ 63 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
§ 64 Wahl des Präsidenten, des Schriftführers und des Schatzmeisters
§ 65 Sitzungen des Vorstands
§ 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands
§ 67 Beschlüsse des Vorstands
§ 68 Abteilungen des Vorstands
§ 69 Aufgaben des Vorstands
§ 69a Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
§ 70 Rügerecht des Vorstands
§ 70a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts
§ 71 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit
§ 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
§ 73 Aufgaben des Präsidenten
§ 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
§ 75 Aufgaben des Schriftführers
§ 76 Aufgaben des Schatzmeisters
§ 77 Einziehung rückständiger Beiträge
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist oder sich an einer schriftlichen Abstimmung beteiligt.